Vertrag Online-Bereitstellung digibase luftverbund

Zwischen der Heilmann Software Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (nachfolgend „Heilmann Software“)
und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“):

1. Vertragsgegenstand

1.1.   Heilmann Software ermöglicht dem Auftraggeber, die Anwendungssoftware digibase luftverbund als SaaS-Applikation über das Internet in der DSGVO-konformen Cloud von Heilmann Software gegen die in diesem Vertrag genannte Vergütung zu nutzen.

1.2.   Der Auftraggeber muss sich bei Heilmann Software registrieren und erhalten dann von Heilmann Software einen eigenen Zugang (nach Ziffer 2).

1.3.   Der Kunde darf digibase luftverbund mit bis zu 3 gleichzeitig aktiven Benutzern nutzen.

2. Einsatzvorbereitung, Inbetriebnahme

2.1.   Der Einsatz von digibase luftverbund wird auf Wunsch des Auftraggebers entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers von Heilmann Software vorbereitet.

2.2.   digibase luftverbund kann über jeden gängigen Browser (z.B. Firefox, Safari, Microsoft Edge. Google Chrome) verwendet werden. Eine Installation weiterer Programme beim Auftraggeber ist nicht erforderlich.

2.3.   Der Auftraggeber kann die Applikation auf Laptops, Desktops und/oder mobilen Endgeräten nutzen. Er kann die Applikation auf verschiedenen Geräten installieren, darf sie aber gleichzeitig nur im Rahmen des mit diesem Vertrag erworbenen Nutzungsrechts nutzen. Der Kunde erhält den Zugang nach Beauftragung und Abschluss der Auftragsvereinbarung zum Datenschutz per E-Mail.

2.4.   Der Auftraggeber wird angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung der Applikationen durch die Mitarbeiter von dem Auftraggeber einführen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass ein unberechtigter Zugriff auf die Applikationen sowie eine unberechtigte Nutzung der Applikationen durch Mitarbeiter von dem Auftraggeber unterbleiben.

2.7.   Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der Auftraggeber und die Mitarbeiter des Auftraggebers bei der Nutzung der Applikationen keine Malware einführen, speichern oder verteilen.

2.8.   Der Auftraggeber steht dafür ein, dass der Auftraggeber und die Mitarbeiter des Auftraggebers bei der Nutzung der Applikationen keine unangemessenen Inhalte einführen, speichern oder verteilen. Unangemessene Inhalte sind z.B. ungesetzliche, schädliche, Ehrverletzende oder anderweitig anstößige Daten, diskriminierende Daten, sowie unrechtmäßige Inhalte. Bei Verletzung der vorstehenden Regelung kann Heilmann Software den Zugriff des Auftraggebers auf die entsprechenden Inhalte sperren und/oder solche Inhalte entfernen und löschen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftraggeber stellt Heilmann Software von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung der vorstehenden Regelung frei, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verletzung nicht zu vertreten.

3. Laufende Nutzung

3.1.   Betriebszeiten

3.1.1.  Heilmann Software ist auf Wunsch des Auftraggebers im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit von Heilmann Software bereit, Leistungen über die in diesem Abschnitt beschriebenen hinaus zu erbringen. Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

3.1.2. Die von den Benutzern eingegebenen Daten werden auf formale Richtigkeit und beschränkt auf Plausibilität geprüft. Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit der Eingabe und für die Überprüfung der Ergebnisse verantwortlich.

3.1.3. Betriebszeiten können eingeschränkt werden, soweit betriebsnotwendige Arbeiten, insb. zur vorbeugenden Wartung der Hardware, dies erfordern. Geplante Nichtverfügbarkeit ist 5 Arbeitstage vorher anzukündigen. Planbare Wartungsmaßnahmen, Umbauten, Erweiterungen, die Inbetriebnahme neuer Versionen, Änderungen usw. werden von Heilmann Software nach Möglichkeit nachts, samstags, sonntags oder feiertags durchgeführt.

3.2 Verfügbarkeit

Heilmann Software wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Applikationen mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Monatsdurchschnitt zu betreiben.. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten der geplanten Nichtverfügbarkeit.

Wird die Verfügbarkeit der Applikationen unterschritten, verpflichten sich beide Vertragspartner, sowohl in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich unverzüglich mit der Analyse und Behebung dieses Defizits zu beginnen als auch unmittelbar gemeinsam die Probleme gemeinsam zu lösen. 

4. Vergütung

4.1.   Einsatzvorbereitung, Inbetriebnahme

4.1.1. Die Weiterentwicklung der Applikationen und Supportleistungen sind in dem Einmalbetrag für die Bereitstellung von digibase-luftverbund enthalten.

4.1.2. Vergütung für die laufende Nutzung

Der Kunde zahlt für die Nutzung von digibase luftverbund einen Einmalbetrag gemäß Bestellformular. 

4.2 Vergütung für zusätzliche Leistungen

Soweit Heilmann Software auf Verlangen des Auftraggebers zusätzliche Leistungen erbringt, werden diese nach Aufwand vergütet, falls nicht ein Festpreis vereinbart wird.

5. Vertragsdauer und Kündigung

5.1   Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Jeder Vertragspartner kann ihn mit einer Kündigungsfrist  von einem Monat zum Monatsende kündigen.

5.2  Auf Wunsch des Kunden stellt Heilmann Software dem Kunden dessen Daten vor Ablauf des Vertrags  auf maschinenlesbarem Datenträger zur Verfügung. Einzelheiten, insb. zur Vergütung, werden rechtzeitig vereinbart.

6. Schlussbestimmungen 

6.1 Heilmann Software setzt nur Mitarbeiter ein, die Heilmann Software gem. § 53 BDSG auf den Datenschutz verpflichtet und vorher entsprechend unterrichtet hat.

6.2 Heilmann Software meldet dem Kunden unverzüglich, wenn innerhalb seiner Verarbeitung personenbezogener Daten der Verdacht besteht, dass irgendjemand gegen die EU-Datenschutz-GVO oder das BDSG verstoßen hat. 

6.3 Die von Heilmann Software gefertigten, beschafften oder Heilmann Software vom Kunden überlassenen Unterlagen sind vertraulich. Sie sind dem Kunden auf Verlangen, spätestens jedoch am Tag nach Ablauf der Verjährungsfrist für die Haftung wegen Mängeln (Gewährleistungsfrist), auszuhändigen. Heilmann Software wird diese Unterlagen bei einer Kündigung des Vertrags auf Verlangen des Kunden unverzüglich herausgeben. Heilmann Software darf Arbeitsergebnisse vernichten, die nicht mehr benötigt werden.

6.4 Heilmann Software wird die erhaltenen Unterlagen und die Arbeitsergebnisse nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich machen, die diese für die Durchführung benötigen. 

6.5 Heilmann Software verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die ihr übergebenen Unterlagen und die Arbeitsergebnisse unter Verschluss aufbewahrt werden. 

6.6 Heilmann Software steht dafür ein, dass die Programme – auch in künftigen Versionen – frei von Rechten Dritter sind, die deren vertragsgemäße Nutzung einschränken. Heilmann Software stellt den Kunden von Schadensersatzansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen frei. Das gilt nicht, soweit Heilmann Software die Schutzrechtsverletzung nicht zu vertreten hat, insb. nicht bzgl. Open Source Software sowie bei Programmen von Vorlieferanten.

6.7 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass die Programme seine Rechte verletzen würden, benachrichtigt der Kunde unverzüglich schriftlich Heilmann Software. Er überlässt es Heilmann Software soweit wie zulässig, die geltend gemachten Ansprüche auf deren Kosten abzuwehren. 

6.8 Werden durch die Programme Rechte Dritter verletzt und wird deshalb dem Kunden die Nutzung der Programme ganz oder teilweise (gerichtlich) untersagt, wird Heilmann Software nach eigener Wahl und auf eigene Kosten 

– dem Kunden das Recht zur Nutzung der Programme verschaffen oder

– die Programme schutzrechtsfrei gestalten oder

– die Programme zum Rechnungspreis (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen.

6.9 Heilmann Software ist berechtigt, dem Kunden entsprechend diesen Regelungen die Nutzung der Programme zu untersagen, wenn Heilmann Software gegenüber schutzrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. 

6.10 Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Heilmann Software (einschl. deren Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würden (Kardinalpflicht) verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall auf die monatliche Pauschale für den Monat, in dem der Schadensfall eingetreten ist, begrenzt; die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Der Kunde kann bei Abschluss des Vertrags eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines Risikozuschlags verlangen. 

6.11 Jeder Vertragspartner kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen.

6.12 Es gilt deutsches Recht. Das für Auslandskunden ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. 

6.13 Ergänzend gelten die „Vertragsbedingungen für die Überlassung und/oder Nutzung von Anwendungsprogrammen“ von Heilmann Software. Sie finden diese im Internet unter https://www.heilmannsoftware.com/de/datenschutz-datensicherheit/agb/