Sie würden niemals Geschäftspost per E-Mail verschicken? Wir auch nicht! Genau deshalb haben wir digibase entwickelt – eine sichere und clevere Alternative zum E-Mailversand.

Warum ist digibase sicherer als E-Mail?

Stellen Sie sich digibase wie ein Schließfach vor. Sie deponieren dort Ihre Post – Ihr Empfänger holt sie sich ab. Das einzige, was Sie per E-Mail an Ihren Adressaten versenden, ist eine Benachrichtigung, dass er Post erhalten hat. Über einen Link in der Benachrichtigung kann Ihr Adressat dann unkompliziert seine Post abrufen. Die Post selbst oder andere personenbezogene Daten sind in der E-Mail nicht enthalten.

Um Ihre Informationen noch besser zu schützen, ist Ihre Post verschlüsselt. Personenbezogene Daten werden auf diese Weise bei digibase vor der Weitergabe an Dritte geschützt.

Weshalb sind E-Mails eigentlich so leicht zu knacken?

Auf dem Weg zum Empfänger durchläuft eine E-Mail viele Server und wird bei den entsprechenden Providern oftmals im Klartext gespeichert. Für Betrüger ist es ein Kinderspiel, sich hier einzuklinken. So geraten sensible Daten in falsche Hände. Jede unverschlüsselte E-Mail kann während des Transports kopiert, ausgewertet und verändert werden. Es drohen Imageschäden und finanzielle Verluste.

Welche Risiken lauern bei den Maildiensten selbst?

Viele Maildienste werten E-Mails für Werbungszwecke aus. Das ist der Grund, weshalb sie kostenfrei nutzbar sind. In den Geschäftsbedingungen ist dies zwar aufgeführt – aber kaum ein Nutzer liest diese Verträge wirklich gründlich. Die Maildienste können personenbezogene Daten also ganz legal auswerten und weitergeben. Die Nutzer werden transparent.

Datenschutz ist doch ein Grundrecht. Kann ich das von meinem Provider nicht einfordern?

Das ist tatsächlich möglich. Es ist jedoch aufwändig und bringt wenig: Nur wenn der Absender einer E-Mail mit dem von ihm genutzten Maildienst (Provider) eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) schließt, sind bei diesem Provider die Daten geschützt. Allerdings hat der Provider des Empfängers weiterhin Zugriff auf die Daten.

digibase hingegen hat sich vertraglich zur Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG verpflichtet.

So kommt Ihre Rechnung an!

Ja, es gibt ihn: Den Kunden, der eine E-Mail-Benachrichtigung einfach wegklickt. Aber soll man wegen einzelnen Verweigerern beim kostspieligen Versand per Papierpost bleiben? Der Großteil der Kunden akzeptiert den digitalen Versand nämlich sehr gut.

Digibase hat für diese Fälle eine einfache Lösung entwickelt:

 

  • Als Sender erkennen Sie im Postausgang, ob ihre digitale Post geöffnet wird. Reagiert Ihr Kunde nicht, bekommt er automatisch von digibase einen Papierbrief nachgesendet.
  • Der Vorteil: Sie steigen schrittweise in die digitale Post ein und bedienen für einige Zeit beide Kanäle. Das ist dennoch günstiger, als die gesamte Post in Papierbriefen zu versenden. Eine geniale Lösung!

Rechtlich auf der sicheren Seite

Rechnungen per E-Mail versenden? Das ist nicht nur unsicher, sondern auch juristisch problematisch. Auch hier bietet digibase eine einfache Lösung.

Zunächst aber die Gesetzeslage: Wer eine Rechnung per E-Mail zustellen möchte, muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen. Zunächst muss er vom Empfänger eine Zustimmung für den Versand der Rechnung per E-Mail einholen. Ist im Schreiben Werbung enthalten, ist eine zusätzliche Einwilligung des Empfängers notwendig. (§ 14 Abs. 1 S. 7 UStG). Verlangt wird außerdem eine eindeutige Identität des Rechnungsausstellers, die Unversehrtheit sowie Lesbarkeit des Inhalts.

E-Mails erfüllen diese Kriterien nur durch aufwändige Zusatzverfahren. Besonders die rechtssichere Archivierung ist problematisch (§ 14 Abs. 1 S. 2 UStG). Einfach so die E-Mail auf einer Festplatte zu sichern, reicht nicht aus.

Mit digibase werden Sie all diesen rechtlichen Anforderungen entspannt gerecht: Rechnungen und andere Dokumente können bei digibase nur vom Absender übermittelt und vom Empfänger entschlüsselt und abgerufen werden. Das bedeutet: digibase ist ein geschlossenes System. Die Herkunft und Unversehrtheit einer Rechnung ist damit absolut sichergestellt. Die Lesbarkeit und die rechtssichere Archivierung des Inhalts wird garantiert durch die automatische Konvertierung in ein spezielles Format zur Langzeitarchivierung digitaler Dokumente (PDF/A Standard). Alle relevanten Sachverhalte sind grundlegend in den AGB geregelt. Einfacher geht es nicht!